Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Jung&Billig GmbH, Bremen (nachstehend „wir“ oder „Jung&Billig“)

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Falls nichts anderes vereinbart wurde, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, jedenfalls aber in der dem Kunden zuletzt mitgeteilten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Kunde in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden muss.

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, von diesen AGB abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen des Kunden vorbehaltslos oder ohne Widerspruch die vereinbarten Leistungen erbringen.

1.3 Im Einzelfall getroffene, gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.4 Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag sowie rechtserhebliche Erklärungen wie beispielsweise etwaigen Mängelanzeigen, Fristsetzungen oder Kündigung / Rücktritt sind in Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail, Brief) abzugeben. Hiervon bleiben gesetzliche Formvorschriften unberührt.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1 Jung&Billig bietet insbesondere Leistungen einer Werbeagentur aus den Bereichen Web und E-Commerce, Online Marketing, Brand und Softwareentwicklung an. Der genaue Gegenstand des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages ergibt sich aus der jeweiligen gesonderten Vereinbarung. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes (z.B. ein Werkvertrag) mit dem Kunden vereinbart wird, handelt es sich bei den mit uns geschlossenen Verträgen um Dienstverträge.

2.2 Sämtliche Angebote von uns sind zeitlich auf die im Angebot ausgewiesene Gültigkeit beschränkt.

2.3 Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das ihm übermittelte Angebot innerhalb der von uns gesetzten Annahmefrist (Angebotsgültigkeit) unterzeichnet und im Original oder per E-Mail an uns zurückschickt.

2.4 Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss seine Zahlungsfähigkeit. Wir sind zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigt, wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind. Bei erkennbarer Gefährdung unseres Zahlungsanspruchs nach Vertragsschluss aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggfs. nach erfolglosem Ablauf einer Frist zur Zahlung oder Sicherheitsleistung – ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen.

2.5 Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen der Leistungen Dritter und mit uns verbundener Unternehmen zu bedienen, soweit es dem Kunden nicht erkennbar auf eine Vertragserfüllung durch Jung&Billig ankommt.

2.6 Jung&Billig schuldet keine Herbeiführung von Umsatz-/Gewinnsteigerungen oder sonstige konkrete Auswirkungen auf den unternehmerischen Erfolg des Kunden. Beispiele für mögliche Ergebnisse, die für andere Kunden erzielt wurden, dienen lediglich Demonstrationszwecken und nicht als versprochener bzw. garantierter Erfolg und/oder das Niveau der Ergebnisse.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise für die von uns zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem jeweils nach Ziffer 2 abgeschlossenen Vertrag. Bei unseren Preisen handelt es sich, soweit nicht anders angegeben, um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sind alle von Jung&Billig gestellten Rechnungen innerhalb von 14 Tagen fällig und ohne Abzug zu zahlen. Wir sind berechtigt, unsere Rechnungen elektronisch an den Kunden zu übermitteln.

3.3 Der Kunde kann ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung uns gegenüber nur geltend machen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Im Fall eines Werkvertrages bleiben diese Rechte bei Mängeln unberührt.

3.4 Wir sind berechtigt, dem Kunden Abschlagsrechnungen über die bis zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu stellen.

3.5 Nachbestellungen oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden im Rahmen geschlossener Werkverträge, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen entsprechend der dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegenden Kalkulation berechnet. Bevor eine entsprechende Überschreitung Mehrkosten verursacht, wird der Kunde von Jung&Billig in Kenntnis gesetzt. Der Kunde hat Jung&Billig daraufhin unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen – in Schrift- oder Textform zu informieren, falls er einer Fortsetzung der Arbeiten nicht zustimmt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Die erfolgreiche und vertragsgemäße Erbringung der zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Leistungen ist wesentlich von der Mitwirkung des Kunden abhängig. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, alle für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Daten, Unterlagen, Zugänge und Informationen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Material frei von Rechten Dritter ist und nicht gegen die Rechtsordnung verstößt.

4.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung durch uns nicht binnen angemessener Frist (nicht unter drei Tagen) nach, sind wir für diesen Zeitraum von unseren Leistungspflichten entbunden, soweit die jeweilige Leistung wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden kann.

5. Leistungszeiten

5.1 Für den Fall, dass ein Werkvertrag geschlossen wurde, werden die geplanten Leistungszeiten gesondert vereinbart. Angegebene Zeiten verlängern sich um die Dauer der Prüfung und Erstellung einer Stellungnahme durch den Kunden zu von Jung&Billig übersandten Entwürfen, Demos, Zwischenstandsmitteilungen u.ä.

5.2 Wenn der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Korrekturen von Jung&Billig verlangt, verlängert sich die geplante Leistungszeit entsprechend.

5.3 Angegebene Leistungszeiten verlängern sich um die Dauer des Leistungshindernisses beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Insbesondere gilt dies für Betriebs- oder Verkehrsstörungen, keine oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik und Aussperrung, Aufruhr und Krieg, Pandemien sowie Naturkatastrophen. Wir teilen dem Kunden derartige Hindernisse unverzüglich mit. Wird durch solche Ereignisse die Leistung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

6. Gewährleistung

6.1 Die nachfolgenden Bestimmungen der Ziffer 6 gelten nur, wenn zwischen dem Kunden und uns ein Kauf- oder Werkvertrag geschlossen wurde.

6.2 Sollten Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten Vertragsgegenstand sein, schulden wir eine Bereitstellung und Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.

6.3 Ist die Ware zur Installation bestimmt, so gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde. Ein Mangel, der sich bei Lieferung, Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt zeigt, ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6.4 Innerhalb der Mängelgewährleistungsrechte steht uns ein Wahlrecht zu, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) leisten.

6.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

6.6 Soweit nach dem abgeschlossenen Vertrag eine Abnahme unserer Leistungen erforderlich ist, erfolgt diese durch eine Freigabeerklärung des Kunden in Schrift- oder Textform, nachdem wir die Arbeitsergebnisse bereitgestellt haben. Geht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bereitstellung der Arbeitsergebnisse (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, gilt unsere Leistung als abgenommen.

6.7 Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann der Kunde auch bei Mängeln nur entsprechend nachfolgender Ziffer 7. verlangen.

7. Sonstige Haftung

7.1 Wir sind bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zum Schadensersatz verpflichtet, gleich aus welchem Rechtsgrund. Vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei in diesem Fall unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.

7.2 Vorgenannte Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 7.1 gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben sowie gegenüber Dritten. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben und für verschuldensunabhängige Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz.

7.3 Voraussetzung für die Ausübung eines Kündigungs- oder Rücktrittsrechts des Kunden wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, ist ein uns treffendes Verschulden. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden im Rahmen von Werkverträgen wird ausgeschlossen.

7.4 Wir haften nicht für in den Werbemaßnahmen oder -kampagnen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

7.5 Wir haften nicht für Umsatz-/Gewinnverluste oder sonstige konkrete Auswirkungen unserer Leistungen auf die Geschäfte des Kunden.

8. Urheberrechte und Nutzungsrechte

8.1 Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den von Jung&Billig erstellten Inhalten verbleiben bei Jung&Billig. Vorbehaltlich individualvertraglicher Regelungen räumen wir dem Kunden in dem durch den Vertragszweck bestimmten Umfang die erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten ein.

8.2 Der Kunde erhält die Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

8.3 Jung&Billig behält sich vor, vom Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.

8.4 Der Kunde willigt ein, dass Jung&Billig Materialien, die gemäß des zwischen dem Kunden und Jung&Billig geschlossenen Vertrags erstellt wurden, zu eigenen Werbezwecken, insbesondere für das Portfolio, als Muster, für Eigenwerbung und als Referenz verwenden kann. Gleiches gilt für die Nennung des Kundennamens. Die vorgenannte Einwilligung gilt auch für die Setzen6 GmbH und die REACH OUT GmbH, wenn Jung&Billig sich dieser gemäß Ziffer 2.5 zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedient.

8.5 Machen Dritte gegen uns Ansprüche mit der Behauptung geltend, die von uns für den Kunden produzierten Inhalte verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Inhalte verletzen ihre Rechte, verpflichtet sich der Kunde, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und etwaige darüberhinausgehende Kosten und Schäden zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verletzung auf einem Verstoß von uns gegen unsere vertraglichen Pflichten beruht, und/oder wenn der Kunde die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, Jung&Billig im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen.

8.6 Zu Beginn der vertraglichen Zusammenarbeit werden von Jung&Billig in der Regel Ideen, Konzepte und Entwürfe erstellt. Diese dürfen vom Kunden nur zum Zwecke der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist insbesondere der Einsatz auf der Website des Kunden, die zur Verfügungsstellung an Dritte oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung eines Entwurfs.

9. Vertragsbeendigung und Verbleib überlassener Materialien/Dateien

9.1 Die Vertragslaufzeiten werden in dem jeweils nach Ziffer 2 abgeschlossenem Vertrag geregelt. Vorbehaltlich entgegenstehender Regelungen im nach Ziffer 2 abgeschlossenen Vertrag, wird für den Kunden und Jung&Billig das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

9.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Jung&Billig zur Durchführung des Vertrags überlassenen Materialien (Datenträger, Unterlagen, etc.) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf eigene Kosten abzuholen. Der Kunde stimmt zu, dass Jung&Billig zur Verfügung gestellte Dateien und Datensätze nach Vertragsbeendigung von den eigenen Speichermedien unwiderruflich löscht.

10. Geheimhaltung

10.1 Alle uns und dem Kunden gegenseitig zugänglich gemachten Informationen sind schon vor Vertragsschluss, während der Erbringung der vereinbarten Leistungen und auch nach Vertragsbeendigung streng vertraulich zu behandeln. Das gilt auch, wenn ein Vertrag zwischen Jung&Billig und dem potentiellen Kunden nicht zustande kommt.

10.2 Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte oder eine Nutzung zu einem anderen Zweck als im Zusammenhang mit dem Vertrag ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Partei sowie nach vorheriger schriftlicher Verpflichtung des Dritten zur Vertraulichkeit gestattet. Bei Zweifeln über die Vertraulichkeit einer Information ist vor jeder Weitergabe an Dritte die jeweilige Partei nach ihrer verbindlichen Einschätzung zu fragen.

10.3 Die vorgenannten Pflichten gelten nicht für vertrauliche Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass Jung&Billig oder der Kunde dabei gegen Pflichten verstoßen haben; die Jung&Billig oder dem Kunden von Dritten, die zur Offenlegung befugt sind, bekannt gegeben wurden; die Jung&Billig oder dem Kunden vor Offenbarung durch die jeweils andere Vertragspartei bekannt waren oder die Jung&Billig oder der Kunde aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offenlegen muss. In letztgenanntem Fall muss die betroffene Vertragspartei die jeweils andere Vertragspartei über eine solche Verpflichtung unverzüglich und so rechtzeitig vor der Offenlegung informieren, dass die jeweils andere Vertragspartei das Bestehen einer solchen Verpflichtung überprüfen und die ggfs. notwendigen Maßnahmen zur Wahrung ihrer Vertraulichkeitsinteressen ergreifen kann.

11. Datenschutz

Jung&Billig und der Kunde verpflichten sich, innerhalb des Vertragsverhältnisses die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Einzelheiten zum Datenschutz sind der aktuellen Datenschutzerklärung von Jung&Billig zu entnehmen (abrufbar unter https://www.jungundbillig.de/datenschutz/).

12. Schlussbestimmungen

12.1 Für das vertragliche Verhältnis zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

12.2 Unser Geschäftssitz in Bremen ist Erfüllungsort für unsere Leistungen sowie für Zahlungen.

12.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz in Bremen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder dem Erfüllungsort zu verklagen.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Bremen, Dezember 2023