1. Allgemeines

Die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (Angebote, Wartungsverträge, KV, etc.) (in schriftlicher und/oder elektronischer Form) zwischen der Agentur Jung&Billig GmbH (folgend: Jung&Billig genannt) und deren Auftraggeber. Abweichende AGB der Auftraggeber werden nicht – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – anerkannt und werden deshalb auch nicht Vertragsbestandteil. 

Nebenabreden, die nicht Bestandteil des Vertrages sind, sind ausschließlich schriftlich, ob per Briefpost oder auf elektronischem Wege per Email zu vereinbaren. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich nicht bindend.

 

  1. Angebot

Die Angebote von Jung&Billig verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise verstehen sich Netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

 

  1. Auftragserteilung

Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftragnehmer das von Jung&Billig zugesendete Angebot unter Einhaltung der Angebotsgültigkeit in schriftlicher Form oder per E-Mail annimmt – und zwar mit unterzeichnen der Auftragsbestätigung am Ende des Angebots. Annahmen des Auftraggebers werden von Jung&Billig durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder Briefpost angenommen. 

Im Rahmen des Auftrags besteht für Jung&Billig grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach dem Auftrag Änderungen, so hat er – sofern nicht anders vereinbart – die hierfür anfallenden Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Jung&Billig eine angemessene Erhöhung des im Angebot festgelegten Entwicklungsaufwandes zu verlangen. 

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist Jung&Billig berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Insofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, sind alle von Jung&Billig gestellten Rechnung unter Einhaltung von einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Überschreitung der Zahlungsfristen berechtigt Jung&Billig zu Berechnung von Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und die Beschreitung des Rechtsweges werden hierdurch nicht ausgeschlossen. 

Sofern nicht anders vereinbart, ist die vom Auftraggeber an Jung&Billig zu zahlende Vergütung nach Abschluss des gegenwärtigen Projektes, sowie nach Rechnungsstellung durch Jung&Billig fällig. Dauert ein Projekt länger als einen Monat (30 Tage), ist Jung&Billig berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich durch Nachweis der geleisteten Stunden in Rechnung zu stellen. Mit der jeweiligen Rechnungsstellung wird der Vergütungsanspruch von Jung&Billig fällig. 

Sollten von Jung&Billig für den Auftraggeber im Rahmen des gegenwertigen Auftrages Entwürfe, Konzepte und/oder sonstige Werke, wie zum Beispiel Websites (in Teilen als Programmcode oder komplett), Onlineshops, Applikationen für mobile Endgeräte, Skripte, Programme, Grafiken usw.) erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Jung&Billig dazu berechtigt, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung einzufordern. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Geltendmachung dieses Rechts auf Zahlung.

 

  1. Eigentum und Transport von Datenträgern und Dateien

Websites (in Teilen als Programmcode oder komplett), Onlineshops, Applikationen für mobile Endgeräte, Skripte, Programme, Grafiken usw.) und alle damit verbundenen Rechte bleiben Eigentum von Jung&Billig. 

Bei Beschädigung oder Verlust dieser Daten hat der Auftraggeber Jung&Billig die Kosten, die zur Wiederherstellung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Jung&Billig ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten und sonstige Werke herauszugeben. Falls der Auftraggeber die Herausgabe wünscht, ist dieses schriftlich zu vereinbaren und, nach Absprache, gesondert zu vergüten. 

Hat Jung&Billig dem Auftraggeber Datenträger und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Jung&Billig verändert werden. Die Kosten des Transports von diesen, egal ob online und/oder offline, trägt der Auftraggeber. Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, haftet Jung&Billig nicht für Mängel an Datenträgern und/oder Dateien. Die Haftung von Jung&Billig ist ausgeschlossen bei Fehlern, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

  1. Lieferzeit

Die Liefertermine werden von Jung&Billig immer gesondert kalkuliert und sind individuell. Diese bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung und der Erstellung eines Feedbacks von Entwürfen, Demos, Projektzwischenständen, etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung rechnet sich jeweils vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. 

Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, jedweder Form verlangen, welche die Anfertigungsdauer verlängern oder verkürzen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend des neu kalkulierten Aufwandes. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

 

  1. Korrektur, Abnahme und Beanstandung des Projektes

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 8 % des reinen Arbeitsaufwands nicht überschreiten, sind in den vereinbarten, kalkulierten Aufwänden enthalten. Bei Überschreitung dieser informiert Jung&Billig den Auftraggeber im Voraus.

 Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unverbindlich. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen übernimmt Jung&Billig keine Haftung. 

Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Dieser kann auf elektronischem oder schriftlichem Wege erfolgen. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten seitens des Auftraggebers und Jung&Billig unterbrechen diese Regelung nicht. 

In jedem Fall sind diese von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitige Ankündigung gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Beanstandungen des Arbeitsergebnisses haben, sofern nicht anders vereinbart, unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

 

  1. Gewährleistungen & Mängel

Jung&Billig verpflichtet sich im Rahmen eines jeden Auftrages, vom Auftraggeber überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster (Wie zum Beispiel Design Guidelines usw.) sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Ferner verpflichtet sich Jung&Billig bei eventuell mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. 

Sollte die Nachbesserung nicht umsetzbar sein (zum Beispiel bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen.

 

  1. Urheberrecht und Copyright

9.1. Urheberrechte / Nutzungsrechte

Von Jung&Billig erstellte Entwürfe, Konzepte und alle sonstigen von erstellten Werken (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert und/oder erweitert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat der Auftraggeber Jung&Billig eine Vertragsstrafe von 150% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Das Urheberrecht für veröffentlichte (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) bleibt im alleinigen Eigentum von Jung&Billig. Es werden dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte gewährt, jedoch keinerlei Eigentumsrechte. Soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Nutzungsrechte für alle Werke (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.). Jung&Billig bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Auftraggeber das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) im Rahmen der branchenüblichen Eigenwerbung zu verwenden. 

Eine Erweiterung der Nutzungsrechte bedarf in jedem Fall einer schriftlichen Vereinbarung. Jung&Billig hat das Recht, auf allen von Jung&Billig erstellten Werken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Jung&Billig eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

 

9.2. Copyrightrechte Dritter

Jung&Billig wird für jedes Projekt individuelle Leistungen erbringen. Ferner ist es möglich, dass sich Jung&Billig an lizenzpflichtigen und nicht lizenzpflichten Softwares, Skripten und Programmcodes, wie Templates für Website bedient. Es ist nicht ausgeschlossen, dass typische Gestaltungsstile, wie Linien, Farben oder einzelne grafische Elemente (Icons, Buttons, etc.) aber auch Programmcode (html, css, js, php, etc..) für andere Auftragsarbeiten wiederverwendet werden. Der Auftraggeber erhält ausdrücklich keine Exklusivrechte. Sollte Jung&Billig Templates (Vorlagen zur Entwicklung von Websites), Grafiken oder Schriften aus lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen entnommen haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens Jung&Billig eingesetzte Designbestandteile auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber Jung&Billig erhoben werden. Das Recht auf Exklusivität kann ausschließlich gesondert und schriftlich vereinbart werden.

 

9.3. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Jung&Billig übergebenen Materialien und Vorlagen berechtigt ist, den Inhalt sorgfältig kontrolliert hat und diese frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Jung&Billig von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die Dritte gegen Jung&Billig wegen eines Sachverhaltes oder eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt, stellen. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer möglichen Rechtsverfolgung.

 

9.4. Ideen, Konzepte und Entwürfe

Zu Beginn der Projektarbeiten werden von Jung&Billig in der Regel Ideen, Konzepte und Entwürfe erstellt. Diese dürfen vom Auftraggeber nur zum Zwecke der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Website des Auftraggebers, die zur Verfügungsstellung an Dritte oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung eines Entwurfs für eigene Präsentationen. Werden die Ideen, Konzepte und Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts durch den Auftraggeber eingesetzt, entsteht für Jung&Billig das Recht auf Erhebung von Schadensersatzansprüchen.

 

9.5. Kundenliste

Zur branchenüblichen Werbung ist Jung&Billig berechtigt, ausgewählte Kunden – als Referenzkunden – auf seiner Website, sofern dies der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, zu veröffentlichen.

 

  1. Haftung

Für Schäden haftet Jung&Billig nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Jung&Billig haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und Konzeptions- und Programmierarbeit sowie sonstiger Designarbeiten.

 

  1. Überlassene Materialien

Vom Auftraggeber überlassene Datenträger, Dateien oder Daten sind nach Abschluss eines Projektes auf Kosten des Auftraggebers abzuholen. Darüber hinaus übernimmt Jung&Billig keine Haftung für diese.

 

  1. Datensicherheit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Jung&Billig von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten auf erstes Anfordern freizusprechen. Datenträger, Dateien oder Daten, die der Auftraggeber Jung&Billig zur Verfügung stellt, werden vom Auftraggeber zusätzlich in Form einer Sicherheitskopie gesichert.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

Sollte ein Auftraggeber aus nicht von Jung&Billig zu verantwortenden Gründen vom Vertrag zurücktreten, behält sich Jung&Billig das Recht vor, als bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen, mindestens aber 25% des Nettoauftragswerts.

 

  1. Fremdleistungen Dritter

Jung&Billig ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen auch an Dritte zu übertragen. Falls Verträge über Fremdleistungen mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Jung&Billig im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben. Insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die genannte und vereinbarte Fremdleistung.

 

  1. Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrag-) Rechtsordnungen. Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist Bremen, Sitz der Jung&Billig GmbH.