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Macbook mit Jung&Billig Website

Accessibility – alles für alle, immer

Das Ziel von “Accessibility” (Barrierefreiheit) im digitalen Bereich / Barrierefreiheit für Websites ist es, Webseiten so zu gestalten, dass sie für alle Benutzenden, mit und ohne Einschränkungen, leicht zugänglich sind. So sollen alle User die gleiche Chance haben, auf die online Informationen zuzugreifen.

Digitale Barrierefreiheit hat aber noch eine Menge andere Vorteile. Durch eine klar strukturierte und verständliche Webseite, die leicht zu bedienen ist, erhöhst du deine Reichweite. Denn – ist ja ganz logisch – je mehr Menschen mit deinem Content etwas anfangen können, desto länger halten sie sich auf deiner Website auf. Das merkt Google übrigens auch und wird dich in Bezug auf SEO glücklich machen, denn jetzt wirst du von deinen Kunden gefunden! Eine gute Seitenperformance, eine gestiegene Average Time on Site – was will man mehr? 

Ganz so einfach ist es dann eben doch nicht. Natürlich kannst du, wenn du nicht dazu verpflichtet bist, deine Webseite “zu teilen” barrierefrei gestalten und so schon einiges bewirken. Aber, wenn du das ganze Programm willst/brauchst, gehören ziemlich viele Aspekte dazu. Schau mal her:

1. Struktur und Navigation

Eine klare und konsistente Website-Struktur ist entscheidend. Dies umfasst eine sinnvolle Anordnung von Überschriften, Absätzen und Links, um die Navigation zu erleichtern.

2. Alternativtexte für Bilder

Bilder sollten beschrieben werden, damit Nutzerinnen und Nutzer, die sie nicht sehen können, verstehen, was sie darstellen. Dies ist insbesondere für Screenreader-Nutzer relevant.

3. Übersichtliche Inhalte

Texte sollten leicht verständlich und gut strukturiert sein. Das bedeutet, klare und präzise Sprache zu verwenden und lange Textblöcke zu vermeiden.

4. Farbkontrast

Der Kontrast zwischen Text und Hintergrundfarbe sollte ausreichend sein, um die Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwächen zu gewährleisten.

5. Tastaturzugänglichkeit

Alle Interaktionen und Funktionen der Webseite sollten ohne Mausbedienung durchführbar sein. Dies ist wichtig für Nutzerinnen und Nutzer, die auf Tastatureingaben oder alternative Eingabegeräte angewiesen sind.

6. Verzicht auf unnötige Animationen und Ablenkungen

Blinkende oder sich bewegende Inhalte können für manche Menschen problematisch sein. Daher sollten sie vermieden oder abschaltbar sein.

7. Untertitel und Transkripte für Multimedia

Videos sollten Untertitel oder Transkripte bieten, damit Hörgeschädigte oder Nutzerinnen und Nutzer in geräuschvoller Umgebung den Inhalt verstehen können.

8. Flexibles Layout

Die Website sollte auf verschiedenen Bildschirmgrößen und mit unterschiedlichen Browsern konsistent und benutzerfreundlich dargestellt werden.

9. Formulare und Eingabefelder

Formulare sollten gut strukturiert sein, und es sollten klare Anweisungen für die Eingabe gegeben werden. Fehlermeldungen sollten präzise und leicht verständlich sein.

10. Barrierefreiheitsrichtlinien

Die Webseite sollte eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten und Informationen darüber bieten, wie Nutzerinnen und Nutzer bei Problemen oder Fragen Hilfe erhalten können.

11. Überprüfung und Tests

Regelmäßige Barrierefreiheitsprüfungen und Tests durch Menschen mit Behinderungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Webseite tatsächlich barrierefrei ist.

Hallelulja, aber kleiner Wink mit dem Zaunpfahl, wir bei Jung&Billig regeln sowas gerne für dich 😉

Wer müsste denn?

In Deutschland gilt das Barrierefreie-Informationstechnik-Gesetz (BITG) als zentrales Gesetz, das die Barrierefreiheit von Websites und digitalen Diensten regelt. Dieses Gesetz ist Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und setzt die europäische Richtlinie 2016/2102/EU über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU-Barrierefreiheitsrichtlinie) um.

Das BITG legt fest, dass öffentliche Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie bestimmte andere Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten müssen. Das schließt natürlich Websites, mobile Anwendungen und andere digitale Inhalte ein.

In Deutschland sind also insbesondere folgende Gruppen zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verpflichtet:

  • Öffentliche Stellen: Dazu gehören Bundesbehörden, Landesbehörden, Kommunen und weitere öffentliche Einrichtungen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
  • Öffentliche Auftragnehmer: Unternehmen und Organisationen, die öffentliche Aufträge erhalten, um digitale Dienstleistungen oder Websites für öffentliche Stellen zu erstellen, sind ebenfalls verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.

Seit wann ist das denn so?

Ab September 2019 wurde die Auflage zur Barrierefreiheit bereits für neu erstellte Websites eingeführt. Ab September 2020 wurde diese Verpflichtung auf ältere Websites ausgedehnt. Hinsichtlich Apps von öffentlichen Stellen treten die entsprechenden Anforderungen ab Juni 2021 in Kraft.

Und wie war das mit dieser Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist eine schriftliche Erklärung oder ein Dokument, in dem eine Organisation oder ein:e Website-Betreiber:in ihre Verpflichtung und ihren Willen zur Bereitstellung barrierefreier Inhalte und Dienstleistungen betont. Sie enthält folgende Bestandteile:

  1. Barrierefreiheitserklärung der Website/App
  2. Feedbackmechanismus
  3. Hinweis auf die Schlichtungsstelle 

So und statt ein Fazit hier für euch nochmal eine Grafik wichtiger Aspekte barrierefreier Websites:

Struktur

Responsive Design

Skalierbarkeit

Tastatur­steuerung

Einfache Navigation

Kontraste

Textalternativen

Vorlese­­anwendungen

Einfacher Text

Feedback­möglichkeiten

Bestellprozesse

Erklärungen

Du möchtest ein Beispiel sehen?

Ein sehr schönes Kunden-Projekt bei dem wir eine barrierefreie Landingpage umsetzen durften, findet ihr übrigens hier: https://www.endlichamtlich.de/

Maßgeblich an der Umsetzung beteiligt war übrigens unser lieber Alex, dem wir natürlich direkt (neugierig wie du uns kennst) noch zwei Fragen gestellt haben.

Hey Alex, sag mal: eine barrierefreie Landingpage, was war dein erstes To-Do, um los zustarten?

Zuallererst muss der Umfang der Barrierefreiheit bekannt sein. Als Agentur wollen wir natürlich allen ermöglichen, die von uns erstellten Webseiten zu erfassen, jedoch ist dies auch zeitaufwändig, sodass wir da eine Einschätzung von unseren Kund:innen benötigen, was und in welchem Umfang wir für sie umsetzen dürfen.

Wichtig ist: wir geben keine Rechtshinweise, können aber anhand von Erfahrungswerten beraten.

Einige Funktionen sind bei barrierefreien Webseiten obligatorisch. Dazu gehört auch die Barriefreiheitserklärung1, eine Zusatzseite in leichter Sprache und eine solide Grundstruktur sowie verschiedene Funktionen, die die Darstellung und das Navigieren durch die Seite für alle barrierefrei oder barrierefreier gestalten.

1 Die Barrierefreiheitserklärung hat das Amt für Soziales zum Beispiel hier untergebracht:  https://www.amtfuersozialedienste.bremen.de/barrierefreiheit-15686

Und, kann eine solche Barrierefreiheit auch für andere Nutzer:innen, also für alle, einen Mehrwert haben?

Ja klar, zunächst profitieren alle von einem gut umgesetzten Konzept mit klarer Struktur und hoher Benutzerfreundlichkeit. Bei barrierefreien Seiten gibt es dazu aber auch noch einige Funktionen, die einem das Lesen langer Texte sicherlich erleichtern. So kann man bei einer aufwändig gestalteten Seite die Leserlichkeit noch etwas erhöhen, indem man den Kontrast oder die Schriftgröße anpasst. So werden auch die Augen geschont. Und wer es noch leichter haben will, kann sich die Seite dann auch vorlesen lassen und die Augen dabei schließen 🙂
Praktisch ist außerdem, dass man sich durch die Seite nur mit der Tastatur navigieren kann (wenn man z. B. gerade keine Maus parat hat).

Klingt verlockend, danke Alex.

Und für dich liebe:r Leser:in: Wenn du Fragen zu deiner barrierefreien Webseite hast, kannst du uns natürlich von Herzen gerne anrufen/ mailen/ eine Postkarte schreiben…

Jetzt weißt du alles Wichtige über Barrierefreiheit für Websites

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