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Recht und Website

Du willst zeigen, was deine Praxis kann, aber nicht abgemahnt werden. Das Heilmittelwerbegesetz zieht dafür die Grenzen. Wer sie kennt, kann auf Website und Social Media selbstbewusst und trotzdem sauber kommunizieren.

Dieser Artikel gibt dir einen verständlichen Überblick aus Sicht einer Agentur, die Praxis-Websites baut. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Formulierungen helfen dir deine Kammer oder eine Kanzlei für Medizinrecht.

Grundlagen

Was das Heilmittelwerbegesetz regelt

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gilt nicht nur für Arzneimittel. Es erfasst auch Werbung für Verfahren und Behandlungen, die sich auf Krankheiten oder Beschwerden beziehen, und ausdrücklich auch Schönheitseingriffe ohne medizinische Notwendigkeit. Besonders streng ist es bei Werbung gegenüber Laien, also genau dort, wo deine Website wirkt.

01

Für wen?

Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen, Heilpraktiker.

02

Wo?

Website, Blog, Social Media, Flyer und Anzeigen.

03

Gegenüber wem?

Besonders streng gegenüber Patienten als Laien.

04

Was noch?

Berufsordnung der Kammer und Wettbewerbsrecht.

05

Was droht?

Abmahnungen und im Zweifel Bußgelder.

06

Was hilft?

Sachlich informieren statt versprechen.

Überblick

Was erlaubt ist und was heikel wird

Die gute Nachricht: Sachliche Information ist fast immer erlaubt. Schwierig wird es, wenn aus Information ein Versprechen wird.

In der Regel unproblematisch

  • Leistungen und Abläufe sachlich beschreiben
  • Qualifikationen und Zusatzbezeichnungen
  • Ausstattung und Praxisräume zeigen
  • Allgemeine Gesundheitsinfos ohne Werbecharakter
  • Echte Teamfotos

Hier ist Vorsicht gefragt

  • Versprechen eines sicheren Erfolgs
  • Vorher-nachher-Bilder
  • Patientenstimmen und Dankesschreiben
  • Rabatte, Gutscheine, Gratis-Angebote
  • Angstmachende Aussagen

Informieren statt versprechen.

Das ist die kürzeste Zusammenfassung des Heilmittelwerbegesetzes, und gleichzeitig die beste Werbung für deine Praxis.

Bilder

Vorher-nachher: die größte Stolperfalle

Bei operativen Schönheitseingriffen ohne medizinische Notwendigkeit verbietet das HWG vergleichende Darstellungen vor und nach dem Eingriff in der Werbung gegenüber Laien. Das gilt auch auf Instagram.

Auch sonst sind Bilder von Krankheitsverläufen heikel, wenn sie irreführend oder abstoßend wirken. Setz lieber auf Bilder von Praxis, Team und Ablauf. Die macht unser Fototeam direkt bei dir vor Ort.

Heikel

„Vorher – nachher: So sah Frau K. vor ihrer Lidstraffung aus.“

Besser

„So läuft eine Beratung bei uns ab: Gespräch, Untersuchung, gemeinsame Entscheidung.“

Beispielformulierungen, frei erfunden. Keine Rechtsberatung.

Stolperfallen

Drei weitere Stolperfallen

01

Heilversprechen

Irreführende Werbung ist verboten, etwa wenn ein Erfolg als sicher dargestellt wird. Schreib, was du tust und für wen es infrage kommt.

02

Patientenstimmen

Äußerungen Dritter sind eingeschränkt, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind. Zitate sorgfältig auswählen und freigeben lassen.

03

Rabatte und Geschenke

Zuwendungen und Werbegaben sind stark eingeschränkt. Gratis-Aktionen oder Prozente vorher rechtlich prüfen lassen.

Kanäle

Auch Social Media und Blog zählen

Das Heilmittelwerbegesetz unterscheidet nicht zwischen Website und Instagram. Was auf der Website nicht geht, geht auch im Reel nicht, auch nicht bei Kooperationen mit Influencern.

Ein Blog lohnt sich trotzdem: Gesundheitsinformationen, die aufklären statt verkaufen, schaffen Vertrauen und werden bei Google und in KI-Suchen gefunden. Mehr bei GEO.

praxis-beispiel.de › ratgeber › ruecken

Rückenschmerzen: Was du selbst tun kannst und wann du zum Arzt solltest

Bewegung, Wärme, Haltung: Ein verständlicher Überblick aus unserer Praxis, ohne Versprechen, mit klaren Warnzeichen.

So kann ein aufklärender Ratgeber-Artikel im Suchergebnis aussehen. Frei erfunden.

Zum Abhaken

Fünf Minuten Check vor dem Veröffentlichen

Bevor neue Texte, Bilder oder Aktionen online gehen, lohnt sich ein kurzer Check. Er dauert fünf Minuten und spart im Zweifel viel Ärger.

Vor dem Posten

Aussage sachlich und überprüfbar?
Kein sicherer Erfolg versprochen?
Kein Vorher-nachher-Vergleich?
Kein Rabatt und kein Geschenk?
Patientenstimmen echt und freigegeben?
Passt alles zur Berufsordnung?

Dein Fahrplan

Sachlich ist das neue Überzeugend

Das Heilmittelwerbegesetz verbietet nicht, dass du dich gut präsentierst. Eine Website mit klaren Infos, echten Fotos und verständlichen Texten überzeugt Patienten ohnehin mehr als jede Werbefloskel. Was eine gute Praxis-Website sonst noch braucht, liest du im Beitrag zur Praxis-Website. Wenn du neu starten willst: Website-Relaunch für Arztpraxen.

Sachlich texten

Leistungen beschreiben, nichts versprechen.

Bilder prüfen

Keine Vorher-nachher-Vergleiche.

Stimmen wählen

Nur echt und freigegeben.

Aktionen prüfen

Rabatte vorher rechtlich klären.

Im Zweifel fragen

Kammer oder Fachkanzlei.

Gut zu wissen

FAQ zum Heilmittelwerbegesetz

Die häufigsten Fragen von Praxen zur Werbung nach dem HWG.

Für wen gilt das Heilmittelwerbegesetz?

Für alle, die für Arzneimittel, Medizinprodukte oder für Verfahren und Behandlungen werben, die sich auf Krankheiten oder Beschwerden beziehen. Dazu gehören Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Heilpraktiker und Therapiepraxen.

Sind Vorher-nachher-Bilder auf der Praxis-Website erlaubt?

Bei operativen Schönheitseingriffen ohne medizinische Notwendigkeit sind solche Vergleiche in der Werbung gegenüber Laien verboten. In anderen Bereichen sind sie heikel, wenn sie irreführend oder abstoßend wirken.

Darf ich Patientenbewertungen auf meiner Website zeigen?

Grundsätzlich ja, aber mit Vorsicht. Äußerungen Dritter sind eingeschränkt, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind. Hol dir außerdem die Zustimmung der Personen.

Gilt das HWG auch für Instagram und TikTok?

Ja. Das Gesetz gilt unabhängig vom Kanal, also auch für Social Media, Blogs und Kooperationen mit Influencern.

Ersetzt dieser Artikel eine Rechtsberatung?

Nein. Er gibt einen Überblick aus Sicht einer Agentur. Bei konkreten Fragen helfen deine Kammer oder eine Kanzlei für Medizinrecht.

Website-Relaunch für Arztpraxen

Eine Praxis-Website, die sauber überzeugt

Wir bauen Praxis-Websites mit klaren Infos, echten Fotos und Texten, die informieren statt versprechen. Persönlich, aus Bremen.

Zum Praxis-Relaunch
  • Sachliche Texte, die Patienten verstehen
  • Echte Fotos vom eigenen Fototeam
  • Online-Termine sauber eingebunden
  • Barrierefrei und mobil optimiert
  • Kostenloser Relaunch-Check für deine aktuelle Seite